Anlage 5-1
Tübingen, 31.12.2003
Sehr geehrter Herr Dekan Claussen,
Sie vergaßen, mir auf meinen Brief vom 26. Oktober zu antworten,
in dem ich Sie freundlich gebeten hatte, mir zu sagen, ob ich noch einen
Doktoranden
(oder auch mehrere) annehmen darf.
Das betrübt mich. Sie wissen, es gibt ein vor der Öffentlichkeit in seiner Existenz geheimgehaltenes Gesetz, das die Änderungskündigung von Lebenszeitprofessoren erlaubt.
Dieses Gesetz ist grausam und diskriminierend. Wenn es gegen einen Professor angewendet wird, hat er keine Chance. Auch als Minderheitsangehöriger nicht. Auch nicht, wenn es eine eindeutige Diskriminierung ist.
Die Fakultät hat dieses Geheimgesetz (was seine öffentliche Rezeption angeht) gehorsam gegen mich angewendet. Sie hat mich meiner Stellung als Professor sowie meiner Pension und meines Eigentums beraubt, mit der öffentlichen Begründung, ich sei "faul" gewesen (auf dem Gebiet der unfreiwillig aufgezwungenen Professur, was aber niemand wissen darf).
Ich weiß bis heute nicht, warum sie das gemacht hat. Auffallend ist nur, dass die öffentliche Wegnahme des Hauses erst erfolgte, nachdem die Öffentlichkeit durch die Zeitung vom Minderheitsstatus der Familie unterrichtet worden war ("mein Mann ist Jude" mußte ich im gedruckten Interview sagen, obwohl ich es so nicht gesagt hatte, sonst wäre es nicht gedruckt worden). Daraufhin konnte der Familie auch das Haus weggenommen werden. Der Wissenschaftsausschuß des Landtags stand unter republikanischem Vorsitz.
Bis heute weigert sich die Fakultät, der Öffentlichkeit zu sagen, was hier passiert ist unter ihrer Verantwortung: Dass sie wieder eine Judensau erzeugt hat zur geheimen Freude eines Teils der Öffentlichkeit. Verzeihung - Sie wissen sicher, dass das Wort ursprünglich etwas Gutes bedeutet hat.
Also: sagen Sie mir, ob ich noch Doktoranden annehmen darf? Auf 15 Jahre? Als kleiner Akt der Wiedergutmachung?
Ihre
Reimara Rössler
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