Anlage 3
Tübingen,
4.2.2004
An den Dekan der Medizinischen Fakultät
der Universität Tübingen
Geissweg 5
72076 Tübingen
Sehr geehrter Herr Dekan Claussen,
Danke für Ihr Schreiben von vorgestern, in dem Sie mein Schreiben
vom 31. Dezember beantworten, indem Sie die demselben beiliegende, aus Protest
gegen Ihr Verhalten zurückgegebene 25-jährige Verdiensturkunde an mich retournieren.
Sie müssen verstehen, dass ich sie nur dann zurücknehmen kann, wenn
Sie den Mut haben, den Ihnen von mir gemachten Vorwurf der antisemitischen Menschenrechtsverletzung
nicht länger unwidersprochen zu lassen.
Vor allem bitte ich Sie, mir wenn nötig öffentlich zu sagen, dass
Sie mich nicht als “Judensau“ ansehen, obwohl Sie dieses Wort zu meinem Entsetzen
akzeptiert haben als Erklärung des Verhaltens der Fakultät mir gegenüber, und
dass Sie es bedauern, dass ich in der Öffentlichkeit von der Fakultät so hingestellt
wurde wie geschehen (“faule Professorin“, deren Haus durch den Staat beschlagnahmt
und geshreddert werden “musste“, nachdem dasselbe zuvor schon mit ihren wissenschaftlichen
Unterlagen durchgeführt worden war). Die öffentliche Wegnahme der Ehre ist (und
war immer) der entscheidende Schritt.
Sie tragen die Verantwortung zur Wiedergutmachung. Ich bitte Sie,
falls Sie dazu nicht noch in diesem Semester in der Lage sind, von Ihrem Amt
als Dekan zurückzutreten. Vielleicht sind Sie mir dankbar für diesen Ausweg.
15 bis 20 Prozent Antisemiten in der deutschen Bevölkerung (Zentrum
für Antisemitismusforschung in Berlin, Januar 2004) sind schlimm genug.
Ein Universitätsdekan darf da nicht mitmachen und eine Universität kann sich
einen solchen Dekan, der die Letztverantwortung trägt, nicht leisten.
Ich bin die erste, die Ihnen verzeiht, wenn Sie den Mut zur Wiedergutmachung
haben. Seien Sie mir nicht böse, dass ich Ihnen zutraue, den aufgebrochenen braunen
Knoten in dieser Universität und diesem Land wieder aufzulösen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Reimara Rössler
[ Hauptseite ] | [ Seite 1 ] | [ Anlage 1 ] | [ Anlage 2 ] | [ Anlage 3 ] | [ Anlage 4 ] | [ Anlage 5-1 ] | [ Anlage 5-2 ] | [ Impressum ]